Pavillon FunPark

Die Sport- und Freizeiteinrichtungen des FunParks Heisterkamp stehen der Öffentlichkeit ganzjährig zur Nutzung zur Verfügung (siehe Öffnungszeiten).

Seit dem Umbau und der Erweiterung der Anlage in den letzten Jahren kann nicht nur auf drei verschiedenen Anlagen Minigolf gespielt, sondern es können auf dem neu errichteten Mehrzweckspielfeld auch verschiedene Ballsportarten betrieben werden. Darüber hinaus gibt es nun auch eine neue Skateranlage sowie ein neu angelegtes Boule-/Boccia-Spielfeld.

Das Foto rechts zeigt den überdachten Pavillon; hier kann man sich vor oder nach einer Runde Minigolf bei einem kleinen Snack, Getränk oder Eis stärken.

Sowohl die ältere Generation als auch die “Kleinen", und natürlich auch Menschen mit Handicap sind herzlich willkommen.

Vereinsspieler stehen gerne, nach Absprache, für qualifizierte Anleitungen und Trainingseinheiten zur Verfügung.

An jedem Donnerstag, ab ca. 15:00 Uhr, können auch persönliche Gespräche mit den Aktiven des Vereins über die Möglichkeiten des Minigolfsports und der Mitgliedschaft im Minigolfverein geführt werden.

 

Öffnungszeiten
Minigolf/Miniaturgolf/Filzgolf
von April bis Oktober (Sommerbetrieb)

montags - freitags

samstags/sonntags und an Feiertagen

14:00 Uhr - 20:00 Uhr

12:00 Uhr - 20:00 Uhr

während der Sommerferien

montags - freitags

samstags/sonntags und an Feiertagen

12:00 Uhr - 20:00 Uhr

12:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Öffnungszeiten
Minigolf/Miniaturgolf/Filzgolf
von November bis März 
(Winterbetrieb ohne "Öffnungsgarantie"
nur bei schönem Wetter - jeweils bis zum Einbruch der Dunkelheit )

donnerstags ab ca. 14:00 Uhr
samstags ab ca. 10:00 Uhr
sonntags
(bitte vorher anrufen - Platztelefon)
ab ca. 12:00 Uhr
 

Die letzte Schlägerausgabe erfolgt ungefähr eine Stunde vorher. Bei schlechtem Wetter können die Öffnungszeiten verkürzt sein. Im Herbst wird die Anlage spätestens bei Einbruch der Dunkelheit geschlossen.

Für Gruppen von mindestens 10 Personen sind - nach Absprache - auch andere Termine möglich.

Auch bei sportlichen Wettkämpfen wird mindestens eine Anlage für den Publikumsbetrieb „freigehalten“!